Vertragsgrundlagen

AGB für Catering-Aufträge

Klare Regelungen für Anfrage, Angebot, Speisenauswahl, Lieferung, Änderungen und Abrechnung.

Stand: 6. August 2026

01

Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Catering-, Liefer- und ergänzende Serviceleistungen, die unter der Marke Sultan Catering durch die Münchner Systemgastronomie GmbH, Goethestraße 30, 80336 München, erbracht werden.
  2. Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
02

Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

  1. Eine Anfrage über unsere Website, per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp ist unverbindlich.
  2. Auf Grundlage der übermittelten Eckdaten erstellen wir ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Sie dieses Angebot in Textform annehmen oder wir den Auftrag gesondert in Textform bestätigen.
  3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot und der Auftragsbestätigung.
03

Speisen, Service und Leistungsumfang

  1. Wir erbringen die im Angebot vereinbarten Leistungen, insbesondere Zubereitung, Bereitstellung oder Lieferung von Speisen und Getränken sowie gebuchte Personal-, Aufbau- und Ausstattungsleistungen.
  2. Verfügbarkeitsbedingte Änderungen stimmen wir mit Ihnen ab. Eine Ersatzleistung muss qualitativ und preislich gleichwertig sein. Vereinbarte Ernährungsanforderungen bleiben maßgeblich.
  3. Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn sie beauftragt oder aufgrund einer von Ihnen zu vertretenden Änderung erforderlich wurden.
04

Termin, Gästezahl und besondere Anforderungen

  1. Sie teilen uns Veranstaltungstermin, Liefer- oder Leistungsort, Gästezahl, Zeitplan und eine erreichbare Kontaktperson vollständig und rechtzeitig mit.
  2. Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten und besonderen Ernährungsanforderungen müssen vor Vertragsschluss und bei späteren Änderungen unverzüglich in Textform mitgeteilt werden.
  3. Eine Erhöhung der Bestellmenge ist nach Verfügbarkeit bis spätestens zwei Kalendertage vor dem Termin möglich. Eine Reduzierung ist bis zu diesem Zeitpunkt auf maximal 10 % des ursprünglichen Auftragswerts begrenzt.
05

Lieferung, Zugang und Abnahme

  1. Lieferort, Lieferzeit und ein vereinbartes Zeitfenster ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
  2. Sie sorgen für freie und sichere Zufahrt, geeignete Be- und Entlademöglichkeiten, erforderliche Genehmigungen sowie den rechtzeitigen Zugang zu den vereinbarten Räumen und Flächen.
  3. Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand, die durch unvollständige Angaben, fehlenden Zugang oder sonstige Umstände aus Ihrem Verantwortungsbereich entstehen, können nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet werden.
06

Leih- und Mietausstattung

  1. Überlassene Behälter, Warmhaltegeräte, Geschirr und weitere Ausstattung bleiben unser Eigentum, sofern im Angebot keine Übereignung vereinbart wurde.
  2. Rückgabe, Abholung und Rückgabezustand richten sich nach der Auftragsbestätigung.
  3. Für Verlust oder schuldhaft verursachte Beschädigungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Normale Gebrauchsspuren werden nicht berechnet.
07

Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise des angenommenen Angebots. Ob die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten oder gesondert ausgewiesen ist, ergibt sich aus dem Angebot.
  2. Fälligkeit, Abschläge und Zahlungsweg ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
  3. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

Zahlungsmöglichkeiten ansehen

08

Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei uns.
  2. Bei einer Stornierung vor Beginn der in Ziffer 3 genannten Kurzfristzeiträume berechnen wir pauschal 25 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  3. Eine kurzfristige Stornierung liegt vor, wenn bis zum vereinbarten Termin weniger als sieben Kalendertage bei einem Auftragswert bis 2.500 €, weniger als zehn Kalendertage bei einem Auftragswert über 2.500 € bis 7.500 € oder weniger als 14 Kalendertage bei einem Auftragswert über 7.500 € verbleiben. In diesem Fall ist die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung unserer Leistungen zu zahlen.
  4. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
09

Widerrufsrecht bei Catering-Aufträgen

  1. Für Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Bei schnell verderblichen Speisen ist das Widerrufsrecht zusätzlich gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen.
  3. Die vertraglichen Stornierungsregeln nach Ziffer 8 bleiben anwendbar.
10

Prüfung und Beanstandungen

  1. Prüfen Sie die Leistung bei Übergabe im zumutbaren Umfang. Teilen Sie uns erkennbare Abweichungen möglichst sofort mit, damit wir prüfen und gegebenenfalls Abhilfe leisten können.
  2. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
11

Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12

Datenschutz, Recht und Gerichtsstand

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  2. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
  3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Vertragspartner

Münchner Systemgastronomie GmbH · Goethestraße 30 · 80336 München · info@sultancatering.de · +49 160 2302827